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Walenstadt
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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Bewilligungen

Für eine Festwirtschaft ist eine Anlassbewilligung der Gemeinde erforderlich. Permanente Gastwirtschaften bedürfen ein Gastgewerbepatent der Gemeinde.

Gastgewerbe

Für die gastgewerbliche Tätigkeit und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern braucht es ein Patent, welches auf den verantwortlichen Betriebsleiter lautet und nicht übertragbar ist. Der Gemeinderat ist für die Ausstellung eines Patentes zuständig.

Für die gastgewerbliche Tätigkeit und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern braucht es ein Patent, welches auf den verantwortlichen Betriebsleiter lautet und nicht übertragbar ist. Der Gemeinderat ist für die Ausstellung eines Patentes zuständig.

Städtlimarkt

Planen Sie eine Veranstaltung? Hier finden Sie die notwendigen Informationen.

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