Veranstaltung
Wenn Sie einen Sportanlass, ein Fest, einen kommerziellen Anlass oder eine andere öffentliche Veranstaltung oder Veranstaltung auf öffentlichem Grund durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine Bewilligung. Das Bewilligungsverfahren beinhaltet eine feuerpolizeiliche Prüfung und weitere Prüfungen je nach Art der Veranstaltung.
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken und von Nahrungsmitteln ist zusätzlich eine gastgewerbliche Bewilligung erforderlich. Bei hohem Schallpegel und beim Einsatz- von Lasergeräten gilt eine Meldeplicht. Für Tombola- und Lottoveranstaltungen ist ebenfalls eine spezielle Bewilligung erforderlich. Falls für den Anlass die Öffnungszeiten eines Betriebs verlängert werden müssen, benötigt dieser dafür eine separate Bewilligung.
Kontakt
Bahnhofstrasse 19
Postfach 30
8880 Walenstadt
Tel. 058 228 38 10
info@walenstadt.ch
Feuerwerk (Erwerb / Abbrennen)
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Vergnüngen dienen (Feuerwerk), ist bewilligungspflichtig. Die politische Gemeinde ist zuständige Bewilligungsinstanz.
Die Gemeinde erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:
- maximal 14 Tage vor dem 1. August
- maximal 5 Tage vor Silvester
Zur Erteilung einer Bewilligung für das Abbrennen von Feuerwerk fehlt eine gesetzliche Grundlage. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, uns das Formular "Meldung Abbrennen von Feuerwerk (ausserhalb Nationalfeiertag und Silvester)" einzureichen, damit wir Feuerwehr und Polizei informieren können.
Wer ein Feuerwerk der Kategorie IV (sind im Detailhandel nicht erhältlich) abbrennen will, muss ein entsprechendes Gesuch bei der Kantonspolizei St. Gallen, Fachstelle Sprenstoff/Waffen, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen, einreichen. Weitere Informationen hier.
Zugehörige Objekte
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Gastgewerbe |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 228 38 10 | info@walenstadt.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderat | info@walenstadt.ch |