Ausweise und Bescheinigungen
Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag (Handlungsfähigkeitszeugnis)
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.
Auskünfte über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag können beim Einwohneramt bestellt werden.
Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Wohnsitzbestätigungen können beim Einwohneramt bestellt werden.
Heimatschein
Schweizer Bürgerinnen und Bürger erhalten beim Zivilstandsamt ihres Heimatorts einen Heimatschein. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht erhalten ihn beim Zivilstandsamt ihres aktuellen beziehungsweise letzten Wohnsitzes oder Aufenthalts. Der Heimatschein dient als Grundlage für die Eintragung der Personendaten in das Einwohnerregister des Wohnorts. Wer zuzieht, hinterlegt seinen Heimatschein also an seinem neuen Wohnort.
Falls Sie noch keinen Heimatschein besitzen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs bestellen.
Heimatausweis
Falls Sie eine Ausbildung oder ein Studium in einer anderen Gemeinde oder Stadt antreten und sich während der Arbeitswoche dort aufhalten werden, Ihren Hauptwohnsitz jedoch in unserer Gemeinde beibehalten, benötigen Sie für den Wochenaufenthalt in der anderen Gemeinde/Stadt eine Niederlassungsbescheinigung ("Heimatausweis"). Gern stellen wir Ihnen eine solche Bescheinigung aus.
Einen Heimatausweis können Sie bei den Einwohnerdiensten bestellen.
Personenstandsausweis
Für Schweizer Staatsangehörige: Dieser Ausweis gibt die aktuellen Personenstandsdaten an, beispielsweise den Namen und den Zivilstand.
Einen Personenstandsausweis können Sie beim Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs bestellen.
Bestätigung über den registrierten Personenstand
Für Ausländische Staatsangehörige: Diese Bestätigung gibt die aktuellen registrierten Personenstandsdaten an, beispielsweise den Namen und den Zivilstand.
Eine Bestätigung über den registrierten Personenstand können Sie beim Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs bestellen.
Familienausweis
Dieses Dokument belegt Ort und Datum der Eheschliessung und enthält die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemanns und der gemeinsamen Kinder. Es wird aufgrund eines neuen Zivilstandsereignisses (z.B. Geburt, Tod, Kindesanerkennung) ersetzt.
Einen Familienausweis können Sie beim Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs bestellen.
Einheimischenausweis
Der Einheimischenausweis kann beim Einwohneramt / Infoschalter für CHF 5 bezogen und jährlich kostenlos abgestempelt werden (Total 8 Jahre). Mit diesem Einheimischenausweis bekommen Sie bei den Flumserbergbahnen vergünstigte Billette. Für die Ausstellung benötigen wir ein aktuelles Passfoto und einen gültigen Ausweis für die Personenidentifikation. Kontaktieren Sie die Einwohnerdienste, falls Sie Fragen zu anderen Dokumenten haben.
Kontakt
Bahnhofstrasse 19
Postfach 30
8880 Walenstadt
Tel. 058 228 38 00
einwohnerdienste@walenstadt.ch
Dorfstrasse 34
7323 Wangs
Tel. 081 725 37 00
za@vilters-wangs.ch
Website
Beglaubigung, Beurkundung, Apostille
Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z.B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister oder dem Austritt aus der Kirche).
Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich vorsprechen und sich ausweisen können.
Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.
Apostille
Das Dokument für Länder, welche dem "Haager Abkommen" von 1961 beigetreten sind, können mit einer Apostille beglaubigt werden. Die Staatskanzlei in St. Gallen stellt die Apostillen in folgenden Sprachen aus: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch und Russisch. Die Dokumente müssen demzufolge nicht mehr vom entsprechenden Konsulat oder von der Botschaft des Empfängerlandes in der Schweiz überbeglaubigt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Staatskanzlei.
Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte? Melden Sie sich bitte persönlich beim Frontoffice (Minderjährige in Begleitung eines Elternteils). Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- ein aktuelles Passfoto nach Schweizer Norm (ab Geburt nötig)
- alte Identitätskarte
- bei Verlust der Identitätskarte: Verlustschein der Polizei
Achtung: In dringenden Fällen muss ein provisorischer Pass beantragt werden.
Fotovorschriften
- Format 35 x 45 (ohne Rand), farbig oder schwarz-weiss
- nicht älter als 1 Jahr, hoher Wiedererkennungswert
- sehr gute Auflösung und darf keine Spuren von Büroklammern o.ä. aufweisen
- glatte, nicht strukturierte Oberfläche
- Schultern und Kopfhaltung gerade
- Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck erlaubt)
- Kopfbedeckung oder Uniform nicht zulässig (Ausnahme religiöse Gründe)
- neutraler Hintergrund, keine Schatten
- keine Spiegelung der Brille
Auf Grund der speziellen Fotovorschriften empfehlen wir Ihnen das Passfoto bei einem Fotografen zu machen. Detaillierte Infos mit Beispielen finden Sie in den Richtlinien.
Fotos, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen.
Gültigkeit | Preis | |
Erwachsene | 10 Jahre | CHF 70 |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 5 Jahre | CHF 35 |
Wohnsitzbestätigung
Wenn Sie für eine amtliche Angelegenheit oder einen anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen müssen, können Sie sich bei den Einwohnerdiensten melden.
Die Wohnsitzbestätigung bescheinigt Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde.
ACHTUNG: Dies ist keine Ansässigkeitsbescheinigung (für das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der CH und dem FL). Eine solche kann beim Gemeindesteueramt angefordert werden.