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Walenstadt
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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Einbürgerung

Der Ablauf und die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
 

Ausländische Staatsangehörige

Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Voraussetzung zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts ist die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts, des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung. Es gibt drei verschiedene Verfahren:

  • Erleichterte Einbürgerung
  • Besondere Einbürgerung
  • Allgemeine Einbürgerung


Schweizer/innen

Schweizerinnen und Schweizern wird das Gemeinde- (und Kantonsbürgerrecht) auf Ersuchen erteilt. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Verfahren:

  • Besondere Einbürgerung
  • Allgemeine Einbürgerung

 

Kontakt

Gemeinderatskanzlei
Bahnhofstrasse 19
Postfach 30
8880 Walenstadt
Tel. 058 228 38 10
info@walenstadt.ch

Einbürgerungen

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Berschis, Tscherlach, Walenstadt oder Walenstadtberg erhalten? Oder sind Sie ausländischer Staatsangehörigkeit und möcht…

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Berschis, Tscherlach, Walenstadt oder Walenstadtberg erhalten? Oder sind Sie ausländischer Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf und die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

 

Dokumente und Merkblätter

 

Zugehörige Objekte