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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
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Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Bekanntmachung Baugesuch Politische Gemeinde Walenstadt

24. April 2025
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)

BAUHERR
Politische Gemeinde Walenstadt, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt

GRUNDEIGENTÜMER
Politische Gemeinde Walenstadt, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt

BAUGESUCH NR.
2025-33

BAUVORHABEN
Neubau Unterflurcontainer

LAGE
Grundstück Nr. 1908, Furggastrasse, 8881 Walenstadtberg

AUFLAGEFRIST
24. April 2025 –
07. Mai 2025

Auflage
Baugesuch und Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Umwelt, 3. OG, Büro 31, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt, oder elektronisch (www.mitwirken-walenstadt.ch) eingesehen werden.

Rechtsmittel
Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 PBG, Art. 154 PBG und Art. 155 PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Walenstadt einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.