Kopfzeile

Herzlich willkommen in
Walenstadt
Bitte schliessen

Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Bekanntmachung Projektänderung Thomas und Karin Wildhaber

28. Februar 2025
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)

BAUHERR
Thomas und Karin Wildhaber, Binzmühlestrasse 101, 8050 Zürich

GRUNDEIGENTÜMER
Thomas und Karin Wildhaber, Binzmühlestrasse 101, 8050 Zürich

BAUGESUCH NR.
2024-84

BAUVORHABEN
Projektänderung zum BG Nr. 2024-84 (Sanierung und Umbau Einfamilienhaus):
Standortverschiebung Luft-/Wasser Wärmepumpe

LAGE
Grundstück Nr. 424, Freihofstrasse 9, 8880 Walenstadt

AUFLAGEFRIST
28. Februar 2025 –
13. März 2025

Auflage
Baugesuch und Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Umwelt, 3. OG, Büro 31, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt, oder elektronisch (www.mitwirken-walenstadt.ch) eingesehen werden.

Rechtsmittel
Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 PBG, Art. 154 PBG und Art. 155 PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Walenstadt einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.