Wahlen und Abstimmungen vom 22. September 2024
Eidgenössische Volksabstimmung
- Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BBl 2024 28)
- Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) (BBl 2023 785)
Kommunale Gesamterneuerungswahlen
Die für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 bis 2028 gültig eingereichten Kandidaturen finden Sie hier.
Allgemeines
Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (10 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen.
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/innen, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 20. September 2024 während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.