Kopfzeile

Herzlich willkommen in
Walenstadt
Bitte schliessen

Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Bürgerversammlung

Die Politische Gemeinde Walenstadt ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d.h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden. Der Rat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge. Die ordentliche Bürgerversammlung findet in der Regel am zweiten Freitag im April statt.

Kontakt

Gemeinderatskanzlei
info@walenstadt.ch

Ort

Halle am See
Waffenplatzstrasse
8880 Walenstadt

Aufgaben

Die Bürgerschaft beschliesst an der Bürgerversammlung über:

• Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
• Jahresrechnung
• Voranschlag und Steuerfuss
• Finanzgeschäfte gemäss Anhang zur Gemeindeordnung
• Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden
• Weitere Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung

Voraussetzungen

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten dürfen an der Bürgerversammlung teilnehmen. Sie erhalten jeweils im März den Stimmausweis, der zum Zutritt ins Versammlungslokal berechtigt.

Nächste Versammlungen

Datum Sitzung

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung