E-Voting: Jetzt anmelden
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
So funktioniert die Anmeldung
- URL aufrufen
- Daten eingeben und Anmeldung bestätigen
- Schriftliche Bestätigung per Post erhalten
Voraussetzungen
Für die Anmeldung wird die AHV-Nummer benötigt.