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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Bekanntmachung Projektänderung zu Baugesuch Nr. 2021-97, IntrBau AG

29. November 2024
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)

BAUHERR
IntrBau Generalunternehmung und Immobilien AG, Schützengartenstrasse 6, 8890 Flums

GRUNDEIGENTÜMER
StWEG Rosengarten, Badstubenstrasse 10/12, Verwaltung: Prefera Immobilien AG, Grossfeldstrasse 40, 7320 Sargans

BAUGESUCH NR.
2021-97 (Projektänderung)

BAUVORHABEN
Projektänderung: 
Neubau Wohnsiedlung Rosengarten

LAGE
Grundstück Nr. 336, Badstubenstrasse 10/12, 8880 Walenstadt

AUFLAGEFRIST
29. November 2024 – 
12. Dezember 2024

Auflage
Baugesuch und Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Umwelt, 3. OG, Büro 31, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt, oder elektronisch (www.mitwirken-walenstadt.ch) eingesehen werden.

Rechtsmittel
Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 PBG, Art. 154 PBG und Art. 155 PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Walenstadt einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.