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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
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Dienstag bis Donnerstag:
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Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Fakultatives Referendum: Entwidmung und Verkauf Liegenschaft Altes Schulhaus Berschis

22. Oktober 2024
Fakultatives Referendum nach Art. 23 Abs. 1 GG und Art. 14 und 32 der Gemeindeordnung

Gegenstand

Entwidmung Liegenschaft Nr. 1161 vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen
Verkauf Liegenschaft Nr. 1161 an die Katholische Kirchgemeinde Berschis zum Verkehrswert von CHF 555'000

 

Beschluss Gemeinderat

14. Oktober 2024

 

Referendumsfrist

24. Oktober 2024 bis 2. Dezember 2024

 

Einsicht in Unterlagen

Gemeinderatskanzlei Walenstadt, Rathaus, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt

 

Quorum

Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 380 gültige Unterschriften notwendig.


Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.